Meldungen für Dienstnehmer
Avisoanmeldung
Die Vor-Ort-Anmeldung sollte, wie alle Sozialversicherungsmeldungen, mittels elektronischer Datenfernübertragung erstattet werden. Es gibt allerdings Ausnahmefälle, in denen die Vor-Ort-Anmeldung per Telefon/Telefax erstattet werden kann. Im Sinne der Verwaltungsvereinfachung wird allerdings empfohlen, die Anmeldung auf elektronischem Weg zu erstatten.
!!! Die Vor-Ort Anmeldung ersetzt nicht die reguläre Anmeldung bei der ÖGK. Außerhalb der Kanzleizeiten ist eine ordnungsgemäße Avisomeldung zu erstatten. Anschließend hat eine Info an den zuständigen Personalverrechner zu erfolgen !!!